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   BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60   

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BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60 (https://dejure.org/1963,66)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1963 - 1 BvR 103/60 (https://dejure.org/1963,66)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1963 - 1 BvR 103/60 (https://dejure.org/1963,66)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf rechtliches Gehör im Sozialgerichtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 86
  • MDR 1963, 820
  • DVBl 1963, 671
  • DB 1963, 1090
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
    In dem gleichzeitig verkündeten Urteil zu der Gerichtsvorlage 1 BvL 101/58 - BVerfGE 17, 38 -, auf das verwiesen wird, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 43 BVersG nur insoweit mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG unvereinbar und deshalb nichtig ist, als er die Grundrente auf "die Dauer der Bedürftigkeit" einschränkt und verlangt, daß die Unterhaltsleistung durch die Frau "aus ihrem Arbeitsverdienst" erfolgt sei.

    Wie in den gleichzeitig verkündeten Urteilen über die Gerichtsvorlage 1 BvL 101/58 zu C III 2 und über die Gerichtsvorlagen 1 BvL 30/57 - BVerfGE 17, 1 - und 1 BvL 11/61 - BVerfGE 16., 2306 - zu C III - dargelegt, ist diese Diskriminierung der typischen Unterhaltsbeiträge der Frau, die sie durch unmittelbare Arbeitsleistungen erbringt, gegenüber Geld- und Sachleistungen mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung unvereinbar; die Berücksichtigung dieser Leistungen ebenso wie die der Erträge aus dem Vermögen der Frau ist auch dort geboten, wo die wirtschaftlichen Leistungen des Ehegatten aus früherer Zeit unter die Normen eines Gesetzes zu subsumieren sind, das, wie das Versorgungsgesetz, erst nach dem Grundgesetz geschaffen worden ist.

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
    Wie in den gleichzeitig verkündeten Urteilen über die Gerichtsvorlage 1 BvL 101/58 zu C III 2 und über die Gerichtsvorlagen 1 BvL 30/57 - BVerfGE 17, 1 - und 1 BvL 11/61 - BVerfGE 16., 2306 - zu C III - dargelegt, ist diese Diskriminierung der typischen Unterhaltsbeiträge der Frau, die sie durch unmittelbare Arbeitsleistungen erbringt, gegenüber Geld- und Sachleistungen mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung unvereinbar; die Berücksichtigung dieser Leistungen ebenso wie die der Erträge aus dem Vermögen der Frau ist auch dort geboten, wo die wirtschaftlichen Leistungen des Ehegatten aus früherer Zeit unter die Normen eines Gesetzes zu subsumieren sind, das, wie das Versorgungsgesetz, erst nach dem Grundgesetz geschaffen worden ist.
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
    Sie gewährleistet lediglich die Entscheidung durch sachlich und persönlich unabhängige Richter (Art. 97 Abs. 2 und Art. 92 GG ; vgl. dazu BVerfGE 14, 156 ); dem ist hier genügt, da alle drei Richter hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt waren.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde durch eine Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, nur dann nicht neu in Lauf gesetzt, wenn die Unzulässigkeit offensichtlich war (BVerfGE 5, 17 [19, 20]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet Art. 103 Abs. 1 GG , einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu ihnen zu äußern (BVerfGE 13, 132 [145] mit Nachweis der früheren Rechtsprechung).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
    Die Weiterführung einer Verfassungsbeschwerde durch die Erben eines während des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht Verstorbenen hat das Bundesverfassungsgericht, jedenfalls wenn es sich im Ausgangsverfahren um finanzielle Ansprüche handelte, schon früher zugelassen (BVerfGE 3, 162 [164]).
  • BVerfG - 1 BvL 30/57 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
    Wie in den gleichzeitig verkündeten Urteilen über die Gerichtsvorlage 1 BvL 101/58 zu C III 2 und über die Gerichtsvorlagen 1 BvL 30/57 - BVerfGE 17, 1 - und 1 BvL 11/61 - BVerfGE 16., 2306 - zu C III - dargelegt, ist diese Diskriminierung der typischen Unterhaltsbeiträge der Frau, die sie durch unmittelbare Arbeitsleistungen erbringt, gegenüber Geld- und Sachleistungen mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung unvereinbar; die Berücksichtigung dieser Leistungen ebenso wie die der Erträge aus dem Vermögen der Frau ist auch dort geboten, wo die wirtschaftlichen Leistungen des Ehegatten aus früherer Zeit unter die Normen eines Gesetzes zu subsumieren sind, das, wie das Versorgungsgesetz, erst nach dem Grundgesetz geschaffen worden ist.
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